Gesetze / Landesrecht Bayern / FachV-UVAD · GVBl. S. 15, BayRS 2038-3-8-1-A
Verordnung über die fachlichen Schwerpunkte Unfallversicherung und Aufsichtsdienst
7 Normen · Ausgangsfassung vom 10.01.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Fachliche Schwerpunkte Unfallversicherung und Aufsichtsdienst
- § 2 Qualifikationserwerb für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Unfallversicherung
- § 3 Sonstiger Qualifikationserwerb für den Einstieg in der dritten und vierten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Aufsichtsdienst
- § 4 Voraussetzungen der Durchführung eines Zweite-Chance-Verfahrens
- § 5 Auswahl
- § 6 Rangliste
- § 7 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
17.04.2025 Ausfertigung · Geändert durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2025 (GVBl. S. 127)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.