Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik
FachV-TechnÜV§ 20 In-Kraft-Treten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1974 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 7. Januar 1974 (GVBl S. 38). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsverordnungen.