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FachV-StF

§ 17 Art und Dauer der Ausbildung, Berufsbezeichnung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst

1. eine mindestens achtmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in drei Teilabschnitte aufgeteilt wird, und

2. eine berufspraktische Ausbildung.

Der erfolgreiche Qualifikationserwerb berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“ oder „Verwaltungswirtin“ zu führen.

§ 16 § 18