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FachV-StF§ 17 Art und Dauer der Ausbildung, Berufsbezeichnung
Stand: 25.08.2026
Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst
1. eine mindestens achtmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in drei Teilabschnitte aufgeteilt wird, und
2. eine berufspraktische Ausbildung.
Der erfolgreiche Qualifikationserwerb berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“ oder „Verwaltungswirtin“ zu führen.