Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst

FachV-Lw

§ 19 Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Stand: 25.08.2026

Bayern

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

1. ein mindestens dreijähriges Studium in der entsprechenden Ausbildungsrichtung an einer Hochschule mit dem erfolgreichen Abschluss als Diplomingenieur (FH) oder als Bachelor absolviert hat oder einen vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Studienabschluss nachweist und

2. die sonstigen nach § 3 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

§ 18 § 20