Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst
FachV-Lw§ 3 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 25.08.2026
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1. die für die jeweilige Qualifikationsebene erforderliche Vorbildung gemäß Art. 7 Abs. 1 oder Abs. 2 des Leistungslaufbahngesetzes nachweisen kann,
2. das Auswahlverfahren (§ 4) erfolgreich absolviert hat und
3. die nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.