Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst
FachV-Lw§ 20 Dienstbezeichnung
Stand: 25.08.2026
Im Vorbereitungsdienst führen die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Dienstbezeichnung „Landwirtschaftsinspektoranwärterin“ oder „Landwirtschaftsinspektoranwärter“.