Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Justiz
FachV-J§ 2 Vorbereitungsdienst
Stand: 25.08.2026
Für die fachlichen Schwerpunkte allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene sowie für den fachlichen Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst mit Einstieg in der zweiten oder dritten Qualifikationsebene wird jeweils ein Vorbereitungsdienst durchgeführt.