Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Justiz
FachV-J§ 1 Bildung fachlicher Schwerpunkte
Stand: 25.08.2026
In der Fachlaufbahn Justiz werden die fachlichen Schwerpunkte
1. Vollzugs- und Verwaltungsdienst,
2. allgemeiner Vollzugsdienst,
3. Werkdienst sowie
4. Krankenpflegedienst
gebildet.