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§ 2 FachV-J (Bayern) — Vorbereitungsdienst

Fachverordnung Justiz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die fachlichen Schwerpunkte allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene sowie für den fachlichen Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst mit Einstieg in der zweiten oder dritten Qualifikationsebene wird jeweils ein Vorbereitungsdienst durchgeführt.