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§ 10 FachV-HygKontrD (Bayern) — Prüfungsabschnitte

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Abschnitt.