Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
FachV-GA§ 7 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
Stand: 25.08.2026
Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf die folgenden Fächergruppen:
1. Grundlagen der Gewerbeaufsicht,
2. Soziale Kompetenz, Methodenkompetenz,
3. Verwaltung und Recht,
4. Basiswissen Arbeitsschutz und Produktsicherheit,
5. Vollzug Arbeitsschutz,
6. Vollzug Produkt- und Chemikaliensicherheit,
7. Vollzug Gefahrenschutz.