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§ 7 FachV-GA (Bayern) — Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf die folgenden Fächergruppen:

1. Grundlagen der Gewerbeaufsicht,

2. Soziale Kompetenz, Methodenkompetenz,

3. Verwaltung und Recht,

4. Basiswissen Arbeitsschutz und Produktsicherheit,

5. Vollzug Arbeitsschutz,

6. Vollzug Produkt- und Chemikaliensicherheit,

7. Vollzug Gefahrenschutz.