Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
FachV-GA§ 3 Gliederung der Ausbildung
Stand: 25.08.2026
Die Ausbildung umfasst einen fachtheoretischen Teil, der in Fachlehrgängen durchgeführt wird, sowie einen berufspraktischen Teil an den Ausbildungsbehörden.