Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
FachV-GA§ 23 Bewertung, Bekanntgabe der Ergebnisse
Stand: 25.08.2026
Jedes Mitglied erteilt für sein Prüfungsgebiet eine Note, die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten. Das Ergebnis ist am Ende des Prüfungsgesprächs bekannt zu geben.