Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK
FachV-Arch§ 43 Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte:
1. erster Theorieabschnitt: 4 Monate,
2. Einführungspraktikum: 4 Monate,
3. zweiter Theorieabschnitt: 5 Monate,
4. Hauptpraktikum: 6 Monate,
5. dritter Theorieabschnitt: 5 Monate.
Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.