Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte:
1. erster Theorieabschnitt: 4 Monate,
2. Einführungspraktikum: 4 Monate,
3. zweiter Theorieabschnitt: 5 Monate,
4. Hauptpraktikum: 6 Monate,
5. dritter Theorieabschnitt: 5 Monate.
Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.