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§ 43 FachV-Arch (Bayern) — Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte:

1. erster Theorieabschnitt: 4 Monate,

2. Einführungspraktikum: 4 Monate,

3. zweiter Theorieabschnitt: 5 Monate,

4. Hauptpraktikum: 6 Monate,

5. dritter Theorieabschnitt: 5 Monate.

Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.