nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 30 FachV-Arch (Bayern) — Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er umfasst das Fachstudium und das berufspraktische Studium mit begleitendem Unterricht. Fachstudium und begleitende Unterrichtsveranstaltungen umfassen mindestens 2 400 Unterrichtsstunden.

(2) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sieben Ausbildungsabschnitte:

1. erster Fachstudienabschnitt: 3 Monate,

2. Einführungspraktikum: 5 Monate,

3. zweiter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,

4. Hauptpraktikum: 7 Monate,

5. dritter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,

6. Abschlusspraktikum: 6 Monate,

7. vierter Fachstudienabschnitt: 5 Monate.