Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

FachV-Arch

§ 3 Dienstbezeichnung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Beamten und Beamtinnen führen für den Einstieg

1. in der zweiten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Archivsekretäranwärter“ bzw. „Archivsekretäranwärterin“,

2. in der dritten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Archivinspektoranwärter“ bzw. „Archivinspektoranwärterin“,

3. in der vierten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Archivreferendar“ bzw. „Archivreferendarin“.

§ 2 § 4