Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK
FachV-Arch§ 4 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/4#abs-1 (1) Dienstvorgesetzter oder Dienstvorgesetzte der Beamten und Beamtinnen ist der Generaldirektor oder die Generaldirektorin der Staatlichen Archive.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/4#abs-2 (2) Vorgesetzte der Beamten und Beamtinnen sind der Leiter oder die Leiterin der Bayerischen Archivschule, die Leiter und Leiterinnen der Dienststellen, denen die Beamten und Beamtinnen zur Ausbildung zugewiesen werden, und die einzelnen mit der praktischen und theoretischen Ausbildung betrauten Dienstkräfte.