Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

FachV-Arch

§ 24 Lehrfächer

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/24#abs-1 (1) Der Einführungslehrgang und der Abschlusslehrgang werden von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, Bayerische Archivschule, durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/24#abs-2 (2) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrfächer:

1. Grundzüge der bayerischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte seit 1799,

2. Archivalienkunde der Neuzeit,

3. Archivwissenschaft: Aussonderung, Erschließung, behördliche Schriftgutorganisation,

4. Deutsche Schriftkunde seit 1800,

5. Staatskunde,

6. Öffentliches Dienstrecht,

7. Wirtschafts- und Haushaltsführung des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen,

8. Kostenwesen der staatlichen und kommunalen Archive,

9. Verwaltungspraxis,

10. Archivtechnik,

11. EDV und Archiv,

12. archivische Rechtsfragen,

13. nichtstaatliches Archivwesen.

§ 23 § 25