Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK
FachV-Arch§ 24 Lehrfächer
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/24#abs-1 (1) Der Einführungslehrgang und der Abschlusslehrgang werden von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, Bayerische Archivschule, durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-Arch/24#abs-2 (2) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrfächer:
1. Grundzüge der bayerischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte seit 1799,
2. Archivalienkunde der Neuzeit,
3. Archivwissenschaft: Aussonderung, Erschließung, behördliche Schriftgutorganisation,
4. Deutsche Schriftkunde seit 1800,
5. Staatskunde,
6. Öffentliches Dienstrecht,
7. Wirtschafts- und Haushaltsführung des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen,
8. Kostenwesen der staatlichen und kommunalen Archive,
9. Verwaltungspraxis,
10. Archivtechnik,
11. EDV und Archiv,
12. archivische Rechtsfragen,
13. nichtstaatliches Archivwesen.