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§ 24 FachV-Arch (Bayern) — Lehrfächer

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Einführungslehrgang und der Abschlusslehrgang werden von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, Bayerische Archivschule, durchgeführt.

(2) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrfächer:

1. Grundzüge der bayerischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte seit 1799,

2. Archivalienkunde der Neuzeit,

3. Archivwissenschaft: Aussonderung, Erschließung, behördliche Schriftgutorganisation,

4. Deutsche Schriftkunde seit 1800,

5. Staatskunde,

6. Öffentliches Dienstrecht,

7. Wirtschafts- und Haushaltsführung des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen,

8. Kostenwesen der staatlichen und kommunalen Archive,

9. Verwaltungspraxis,

10. Archivtechnik,

11. EDV und Archiv,

12. archivische Rechtsfragen,

13. nichtstaatliches Archivwesen.