Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

FachV-Arch

§ 23 Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er umfasst eine fachtheoretische sowie eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:

1. Einführungslehrgang: 4 Monate,

2. berufspraktische Ausbildung mit begleitendem Unterricht an mindestens zwei Ausbildungsarchiven: 16 Monate,

3. Abschlusslehrgang: 4 Monate.

Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.

§ 22 § 24