Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK
FachV-Arch§ 23 Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er umfasst eine fachtheoretische sowie eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:
1. Einführungslehrgang: 4 Monate,
2. berufspraktische Ausbildung mit begleitendem Unterricht an mindestens zwei Ausbildungsarchiven: 16 Monate,
3. Abschlusslehrgang: 4 Monate.
Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.