Gesetze / Fahrzeug-Zulassungsverordnung
FZVAnlage 17a (zu § 53a) Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Stand: 31.12.2025
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 382, S. 15 - 16)
Änderungsverlauf
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19.12.2025 Ausfertigung
Anlage 17a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 382 9233 Ordnung des Straßenverkehrs)
BGBl. 2025 I Nr. 382
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