Gesetze / Funktionsverlagerungsverordnung
FVerlV§ 5 Kapitalisierungszeitraum
Stand: 26.10.2022
Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum nachgewiesen, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.