Gesetze / Finanzverwaltungsgesetz
FVG§ 2 Landesfinanzbehörden
Stand: 25.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FVG%201971/2#abs-1 (1) Landesfinanzbehörden sind
die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde;
die Oberfinanzdirektionen; anstelle der Oberfinanzdirektionen können Oberbehörden nach Nummer 2 oder andere nach Landesrecht eingerichtete Mittelbehörden treten;
die Finanzämter.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FVG%201971/2#abs-2 (2) Durch Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung kann ein Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung als Teil der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde, als Oberbehörde oder als Teil einer Oberbehörde, die nach Landesrecht als Landesfinanzbehörde nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 eingerichtet ist, als Teil einer Mittelbehörde, als Finanzamt oder als Teil eines Finanzamtes eingerichtet werden. Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Soweit ein Rechenzentrum der Finanzverwaltung eingerichtet ist, können ihm weitere Aufgaben, auch aus dem Geschäftsbereich einer anderen obersten Landesbehörde, übertragen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FVG%201971/2#abs-3 (3) Durch Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung können für Kassengeschäfte andere örtliche Landesbehörden zu Landesfinanzbehörden bestimmt werden (besondere Landesfinanzbehörden). Absatz 2 Satz 2 ist anzuwenden.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 2 FVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 15.06.2020 – 6 B 453/20Zitiert von 4
- FG Niedersachsen, 14.03.2018 – 13 K 114/17Zitiert von 1
- BFH, 13.02.1990 – VIII R 188/85Zitiert von 7
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1429/23Zitiert von 11
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1295/23Grundsteuerwertfeststellung: Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsvorschriften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BFH, 23.01.2020 – III R 9/18Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber GewerbesteuerpflichtigenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 29.08.2025 – 4 K 258/25
- BFH, 07.11.2024 – III R 27/23Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts für die Festsetzung des GewerbesteuermessbetragsZitiert von 1
- BFH, 07.11.2024 – III R 28/23(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07.11.2024 III R 27/23 - Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 FVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.