Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fachschulverordnung Sozialwesen
FSSV§ 16 Organisation der praktischen Ausbildung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FSSV/16#abs-1 (1) Die praktische Ausbildung kann während des Besuchs des Bildungsgangs in Tagesform und in Blockform in einem oder mehreren Blöcken im Schuljahr durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FSSV/16#abs-2 (2) Die Entscheidung über die Organisation der praktischen Ausbildung ist in den Gesamtausbildungsplan gemäß § 4 Absatz 6 aufzunehmen.