Gesetze / Fremdrentengesetz FRG (XXXX) §§ 27 und 28 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 27 und 28 FRG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 27 und 28 FRG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm