Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
FRG§15VÄndV 4Schlußformel
Stand: 10.06.2019
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung