Gesetze / Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen
FRG§15VÄndV 4§ 4
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.