Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule
FOSO§ 11 Schulwechsel
Stand: 26.08.2026
Ein Schulwechsel an eine andere Fachoberschule gleicher Fachrichtung ist möglich. Der Schulleiter der aufnehmenden Schule prüft, ob die Ausbildung an der aufnehmenden Schule fortgeführt werden kann und fordert sämtliche Unterlagen des Schülers einschließlich einer Übersicht über die im laufenden Schuljahr bereits erteilten Noten an.