Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule

FOSO

§ 11 Schulwechsel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Ein Schulwechsel an eine andere Fachoberschule gleicher Fachrichtung ist möglich. Der Schulleiter der aufnehmenden Schule prüft, ob die Ausbildung an der aufnehmenden Schule fortgeführt werden kann und fordert sämtliche Unterlagen des Schülers einschließlich einer Übersicht über die im laufenden Schuljahr bereits erteilten Noten an.

§ 10 § 12