Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin
FMontAusbV§ 7 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.