Gesetze / Stabilisierungsfondsgesetz
StFG§ 28 Anwendungsvorschrift für § 27
Stand: 05.04.2020
§ 27 ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2020 anzuwenden.
Gesetze / Stabilisierungsfondsgesetz
StFGStand: 05.04.2020
§ 27 ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2020 anzuwenden.