Gesetze / Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

FMSASatz 2011

§ 1 Rechtsform und Bezeichnung

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FMSASatz%202011/1#abs-1 (1) Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) beliehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FMSASatz%202011/1#abs-2 (2) Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann im Geschäftsverkehr als „FMSA“ bezeichnet werden.

§ 2