Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin
FKeramAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.