Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst
FHGöDSiebter Abschnitt Haushaltswesen an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026
Für Siebter Abschnitt FHGöD liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.