Gesetze / Finanzgerichtsordnung FGO (XXXX) §§ 147 bis 148 (weggefallen) SteuerrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 147 bis 148 FGO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 147 bis 148 FGO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Steuerrecht finden