Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 17 Vorsitz
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG NRW, 24.03.1999 – 12 B 280/99
- VG Frankfurt am Main, 04.10.2011 – 9 L 2202/11.FZitiert von 3
- BVerwG, 26.11.2014 – 6 C 12/13Filmförderung; Anwendbarkeit der Sperrfristenregelung; fehlende Neuheit eines Films zum Zeitpunkt seiner regulären ErstaufführungZitiert von 12
- VG Berlin, 24.04.2012 – 21 K 396.11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.