Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 17 Vorsitz

Stand: 01.01.2025

Bund4 Entscheidungen

Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.

§ 16 § 18