§ 17 FFG 2025 — Vorsitz

Filmförderungsgesetz

Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.