Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 104 Bonus für inklusive Werbemaßnahmen

Stand: 01.01.2025

Bund

Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.

§ 103 § 105