Gesetze / Filmförderungsgesetz FFG 2017 § 150 Begriffsbestimmung Kinofilm Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Ein Kinofilm im Sinne der §§ 152 bis 156 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.