Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG 2017§ 12 Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/12?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/12?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Den Vorsitz führt die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Das Präsidium besteht weiter aus den folgenden Mitgliedern:
Für die Besetzung des Präsidiums gilt § 5 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes entsprechend, soweit das Bundesgremienbesetzungsgesetz nicht unmittelbar anzuwenden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/12?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat benannt oder gewählt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/12?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/12?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde.