Gesetze / Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene
FEhrPensAnO§ 9
Stand: 10.06.2019
Besteht Anspruch auf zwei Pensionen nach dieser Anordnung, wird nur die höhere gezahlt.