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§ 9 FEhrPensAnO

Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Besteht Anspruch auf zwei Pensionen nach dieser Anordnung, wird nur die höhere gezahlt.