Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung

FAgrPrV

§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FAgrPrV/3#abs-1 (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile

1.
Grundlagen der Baumpflege und Baumsanierung,
2.
Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung,
3.
Wirtschaft, Recht und Soziales.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FAgrPrV/3#abs-2 (2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich durchzuführen.

§ 2 § 4