nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 FAgrPrV — Gliederung und Inhalt der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile

1.
Grundlagen der Baumpflege und Baumsanierung,
2.
Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung,
3.
Wirtschaft, Recht und Soziales.

(2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich durchzuführen.