Gesetze / FATCA-USA-Umsetzungsverordnung
FATCA-USA-UmsV§ 11 Ordnungswidrigkeiten
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 14.03.2026
Ordnungswidrig im Sinne des § 383a Absatz 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Absatz 3 oder § 10 Absatz 1 Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt.