Gesetze / Landesrecht Bayern / Förderlehrerstudienordnung

FölSO

§ 18 Prüfungszeit und Prüfungsort

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut findet jährlich einmal gegen Ende des Studienjahres statt. Die Abschlussprüfung wird bei der Abteilung abgelegt, bei der die Ausbildung durchlaufen wurde. Die Abschlussprüfung gilt zugleich als Einstellungsprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 2 und 4 des Leistungslaufbahngesetzes.

§ 17a § 19