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§ 18 FölSO (Bayern) — Prüfungszeit und Prüfungsort

Förderlehrerstudienordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut findet jährlich einmal gegen Ende des Studienjahres statt. Die Abschlussprüfung wird bei der Abteilung abgelegt, bei der die Ausbildung durchlaufen wurde. Die Abschlussprüfung gilt zugleich als Einstellungsprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 2 und 4 des Leistungslaufbahngesetzes.