Gesetze / Landesrecht Sachsen / Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen
Evangelischer Kirchenvertrag SachsenVolltext Schlußprotokoll
Stand: 26.08.2026
Bei der Unterzeichnung des am heutigen Tage geschlossenen Vertrages des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen sind folgende übereinstimmende Erklärungen abgegeben worden, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden.