Gesetze / Europawahlordnung

EuWO

§ 29 Vermerk im Wählerverzeichnis

Stand: 10.06.2019

Bund

Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe "Wahlschein" oder "W" eingetragen.

§ 28 § 30